Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert; für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Rechtsvorschriften und ihre Auslegung können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Beurteilung deiner konkreten Situation wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an die für dich zuständige Kammer.
Kurzantwort
Bei einem HWG-Verstoß drohen drei verschiedene Konsequenzen: ein behördliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach § 15 HWG, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Unterlassung und Kosten über das UWG – und im Extremfall vorsätzlicher Irreführung sogar eine Straftat nach § 14 HWG. Für eine normale Praxis ist die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände das mit Abstand realistischste Risiko. Die guten Nachrichten: Wer ehrlich und regelkonform wirbt, muss keine dieser Folgen fürchten.
Welche Strafe droht bei einem HWG-Verstoß konkret?
Das Heilmittelwerbegesetz kennt keine einzelne „Strafe", sondern drei getrennte Wege, auf denen ein Verstoß Folgen haben kann. Wer die drei auseinanderhält, kann sein tatsächliches Risiko viel besser einschätzen als jemand, der nur die Schlagzeile „bis zu 50.000 Euro" kennt.
1. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld (§ 15 HWG). Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen zentrale HWG-Vorschriften verstößt – etwa gegen die Werbeverbote des § 11 HWG –, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Fahrlässige irreführende Werbung (§ 3 HWG) liegt bei bis zu 20.000 Euro, laut gesetze-im-internet.de zu § 15 HWG.
2. Straftat (§ 14 HWG). Wer vorsätzlich gegen das Verbot der irreführenden Werbung (§ 3 HWG) verstößt, macht sich strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, laut gesetze-im-internet.de zu § 14 HWG. Das ist der Ausnahmefall für bewusste, gravierende Täuschung.
3. Abmahnung und Unterlassung (UWG). Der in der Praxis häufigste Weg läuft gar nicht über eine Behörde, sondern über das Wettbewerbsrecht – dazu gleich mehr.
ℹ️ Hinweis
Die 50.000 Euro sind eine gesetzliche Höchstgrenze, kein Standardbetrag. Wie hoch ein Bußgeld tatsächlich ausfällt, richtet sich nach Schwere, Vorsatz, wirtschaftlichem Vorteil und Wiederholung. Bei einer einzelnen Praxis mit einem erstmaligen Werbefehler bewegt sich ein etwaiges Bußgeld – wenn überhaupt eines verhängt wird – deutlich darunter.
Warum die Abmahnung das realistischste Risiko ist
Behörden verfolgen HWG-Verstöße eher selten von sich aus. Das eigentliche Risiko für eine Praxis kommt aus einer anderen Richtung: dem Wettbewerbsrecht.
Die Werbeverbote des HWG gelten als sogenannte Marktverhaltensregeln. Ein Verstoß ist damit zugleich ein Wettbewerbsverstoß, der über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verfolgt werden kann – und zwar durch Mitbewerber, Wettbewerbsverbände oder die Wettbewerbszentrale. Genau dieser Mechanismus stand hinter dem BGH-Urteil vom 31. Juli 2025 zu Vorher-Nachher-Bildern bei Faltenunterspritzungen, das über eine wettbewerbsrechtliche Klage entschieden wurde, laut Deutsches Ärzteblatt.
Für die betroffene Praxis läuft das typischerweise so ab:
- 1
Abmahnung
Ein Mitbewerber oder Verband fordert dich schriftlich auf, die beanstandete Werbung zu unterlassen – verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Erstattung der Abmahnkosten.
- 2
Unterlassungserklärung
Gibst du sie ab, verpflichtest du dich, die Werbung künftig zu unterlassen. Bei einem Wiederholungsfall wird dann eine vorher festgelegte Vertragsstrafe fällig.
- 3
Gerichtliches Verfahren
Reagierst du nicht oder streitest du den Verstoß ab, kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage folgen – mit zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.
Nicht die 50.000-Euro-Behördenstrafe ist der Normalfall, sondern die Abmahnung vom Wettbewerber nebenan. Und die trifft, wer irreführend oder verbotswidrig wirbt – nicht, wer ehrlich zeigt, was er kann.
Was Praxen realistisch droht – und was nicht
Fassen wir die Verhältnismäßigkeit zusammen. Die drei Ebenen unterscheiden sich stark in ihrer praktischen Wahrscheinlichkeit:
| Rechtsgrundlage | Praktische Relevanz für Praxen | |
|---|---|---|
| Abmahnung + Unterlassung + Kosten | UWG (HWG als Marktverhaltensregel) | Häufigstes reales Risiko |
| Bußgeld bis 50.000 € | § 15 HWG | Möglich, aber seltener; Höchstbetrag kaum ausgeschöpft |
| Freiheits-/Geldstrafe | § 14 HWG (vorsätzliche Irreführung) | Ausnahmefall bei bewusster Täuschung |
Das heißt nicht, dass du das HWG auf die leichte Schulter nehmen solltest – eine Abmahnung kann schnell vierstellige Kosten und viel Ärger bedeuten. Es heißt aber, dass die Angst vor der „50.000-Euro-Strafe" für eine seriös werbende Praxis überzogen ist. Wer die häufigsten Stolperfallen kennt, ist auf der sicheren Seite.
💡 Tipp
Die drei häufigsten HWG-Fallen in der Praxiswerbung: irreführende Erfolgsversprechen ohne Beleg (§ 3 HWG), unzulässige Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen (§ 11 HWG) und Werbung mit Wirkungsaussagen, die nicht gesichert sind. Wer hier sauber bleibt, entzieht Abmahnern die Grundlage.
⚠️ Achtung
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Werbung gegen das HWG verstößt und welche Folgen drohen, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel lass deine Werbung von einem auf Wettbewerbs- und Medizinrecht spezialisierten Fachanwalt oder deiner Kammer prüfen.
Wie du HWG-Risiken in der Werbung vermeidest
Die beste Strategie gegen HWG-Strafen ist keine Angst, sondern saubere Kommunikation von Anfang an: ehrliche, belegbare Aussagen, realistische Ergebnisdarstellung und dokumentierte Einwilligungen bei Patientenbildern. Damit fällst du weder Behörden noch Wettbewerbern negativ auf – und deine Werbung wirkt trotzdem stark.
Wenn du deine Neukundengewinnung regelkonform und wirksam zugleich aufstellen willst, hilft ein System, das rechtliche Grenzen kennt und trotzdem sichtbar macht, was deine Praxis kann. Wie das lokal funktioniert, zeigen wir am Beispiel Local SEO für eine Physiopraxis in Kaiserslautern.