Recht & DSGVOGesundheitswesen

Gilt das HWG auch für Reels und Stories?

Von Max Schneider06. August 2026ca. 6 Min. LesezeitHWG reels stories
Gilt das HWG auch für Reels und Stories?

Rechtlicher Hinweis

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Kurzantwort

Ja – das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt auch für Reels, Stories und TikToks. Das Gesetz ist medien- und formatneutral: Es kommt auf den Werbeinhalt an, nicht darauf, ob er nach 24 Stunden verschwindet. Für deine Praxis heißt das: keine Heilversprechen, Kooperationen kennzeichnen, Musik- und Bildrechte klären und die Einwilligung jeder gezeigten Person einholen. Wer das beachtet, kann auf Social Media völlig legal sichtbar werden.

Kurzes Video, gleiche Regeln: Das HWG wiegt einen flüchtigen Reel genauso wie einen Fernsehspot.

Gilt das HWG auch für Reels und Stories?

Kurze Antwort: Ja. Das Heilmittelwerbegesetz macht keinen Unterschied zwischen einem gedruckten Flyer, einer Website und einem 15-Sekunden-Reel. Es ist medien- und formatneutral – entscheidend ist der werbende Inhalt, nicht der Kanal und nicht die Lebensdauer des Formats.

Der Anwendungsbereich ergibt sich aus § 1 HWG: Das Gesetz gilt für die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte – aber ausdrücklich auch für „andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände", sofern sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Leiden bezieht, laut § 1 HWG (gesetze-im-internet.de). Damit fällt fast jede Praxis, die Behandlungen bewirbt – Physiotherapie, Osteopathie, Ergotherapie, Heilpraktik –, unter das HWG.

Dass diese Regeln auch für moderne Social-Media-Formate greifen, ist keine graue Theorie mehr. Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Instagram-Reel als „audiovisuelles Medium" im Sinne des HWG einzuordnen ist und dieselben Pflichten auslöst wie ein klassischer Fernsehspot, laut IT-Recht Kanzlei und WBS.LEGAL. Der Fall betraf zwar ein Arzneimittel, das Prinzip gilt aber allgemein: Ein Reel ist rechtlich kein „lockereres" Werbeformat.

⚠️  Achtung

Der häufigste Denkfehler: „Die Story ist nach 24 Stunden weg, das kann mir keiner nachweisen." Falsch. Erstens ist ein Verstoß auch für 24 Stunden ein Verstoß. Zweitens sichern Wettbewerber und Abmahnkanzleien flüchtige Inhalte routinemäßig per Screenshot und Bildschirmaufnahme. Flüchtig heißt nicht folgenlos.

Was das HWG in kurzen Videos konkret verbietet

Der schärfste Punkt für Praxen ist das Verbot irreführender Werbung nach § 3 HWG. Als irreführend gilt insbesondere, wenn du Behandlungen eine therapeutische Wirkung oder einen Erfolg zusicherst, den sie nicht sicher haben, laut § 3 HWG (gesetze-im-internet.de). Das gilt im Reel genauso wie im Flyer – nur fällt es im schnellen Video leichter, sich zu einer Formulierung hinreißen zu lassen, die man schriftlich nie so aufschreiben würde.

Typische Stolperfallen im Video:

  • Heilversprechen: „Damit wirst du garantiert schmerzfrei" oder „heilt Rückenschmerzen in einer Sitzung". Solche Aussagen sind riskant, weil sie einen sicheren Erfolg suggerieren.
  • Vorher-Nachher-Vergleiche: Bei bestimmten Behandlungen ist die bildliche Vorher-Nachher-Darstellung in der Publikumswerbung eingeschränkt – § 11 HWG regelt zahlreiche Grenzen der Werbung außerhalb der Fachkreise, laut § 11 HWG (gesetze-im-internet.de).
  • Patienten-Danksagungen und Empfehlungen: Auch die Wiedergabe von Krankengeschichten oder überschwänglichen Empfehlungen Dritter ist über § 11 HWG reguliert – ein spontanes Patienten-Testimonial im Reel kann also heikel sein.

Der sichere Weg: sachlich beschreiben statt versprechen. Erkläre, was die Behandlung ist und für wen sie sinnvoll sein kann – ohne Erfolgsgarantie. Genau das ist ohnehin die überzeugendere Kommunikation. Wie authentische, regelkonforme Videos aussehen, zeigen unsere Beispiele für Recruiting- und Praxisvideos.

Kennzeichnung: Wann dein Reel als Werbung gekennzeichnet werden muss

Neben dem HWG gilt das allgemeine Werberecht. Sobald ein Beitrag einen kommerziellen Zweck verfolgt und das nicht ohnehin offensichtlich ist, musst du ihn kennzeichnen. Rechtsgrundlage sind § 5a UWG (Verschleierung der kommerziellen Absicht) und § 6 DDG (Anforderungen an kommerzielle Kommunikation in digitalen Diensten), laut § 5a UWG (gesetze-im-internet.de) und § 6 DDG (gesetze-im-internet.de).

Praktisch relevant wird das vor allem bei Kooperationen – wenn du gegen Bezahlung oder Gegenleistung mit einem Fitness-Coach, einem Sportverein oder einem Produkt zusammenarbeitest. Setz die Kennzeichnung („Werbung" oder „Anzeige") dann gut sichtbar an den Anfang des Videos, nicht versteckt in einen Hashtag am Ende der Caption.

Nicht das Format entscheidet über die Regeln, sondern der Inhalt – ein 15-Sekunden-Reel wiegt vor dem Gesetz so schwer wie ein Fernsehspot.

Musik, Bilder und fremde Inhalte

Ein eigenes Rechtsthema, das mit dem HWG nichts zu tun hat, dich aber genauso schnell einholt: Urheberrecht. Die Musikbibliothek in Instagram und TikTok ist für private Accounts lizenziert – für gewerbliche Praxis-Profile gilt das oft nicht. Wer aktuelle Chart-Hits unter ein Werbe-Reel legt, riskiert eine Urheberrechtsverletzung. Nutze deshalb die kommerziell freigegebene Business-Musikbibliothek der Plattform oder lizenzfreie Musik.

Dasselbe gilt für Bilder, Grafiken und Videoausschnitte, die nicht von dir stammen. Ohne Lizenz oder Erlaubnis gehören sie nicht in dein Reel.

Einwilligung: Wenn Menschen im Video zu sehen sind

Sobald erkennbare Personen im Video auftauchen – Team, Patienten, Kursteilnehmer – brauchst du deren Einwilligung. Das Recht am eigenen Bild ergibt sich aus § 22 Kunsturhebergesetz: Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden, laut § 22 KunstUrhG (gesetze-im-internet.de).

Bei Patienten kommt eine zweite Ebene dazu: Zeigst du jemanden erkennbar in einem Behandlungskontext, verarbeitest du Gesundheitsdaten – also eine besonders sensible Datenkategorie nach Art. 9 DSGVO. Hier brauchst du eine ausdrückliche, dokumentierte und schriftliche Einwilligung, laut Art. 9 DSGVO (dsgvo-gesetz.de). Ein mündliches „Ja, film ruhig" reicht dafür nicht.

💡  Tipp

Leg dir eine kurze schriftliche Einwilligungserklärung als Vorlage an – für Team und für Patienten getrennt. Wer im Video auftaucht, unterschreibt vorher. Das kostet zwei Minuten und erspart dir im Ernstfall sehr viel Ärger. Bei Kindern unterschreiben die Sorgeberechtigten.

Do's und Don'ts für kurze Praxis-Videos

Riskant (Don't)Sicher (Do)
WirkungHeilt deine Schmerzen garantiertSo läuft eine Behandlung bei uns ab
PatientenBehandlung ohne Rückfrage filmenVorher schriftliche Einwilligung einholen
KooperationBezahltes Reel ohne HinweisWerbung sichtbar am Anfang
MusikAktueller Chart-Hit im Business-ProfilKommerziell freigegebene Musik nutzen
Story-DenkenIst eh nach 24 h wegGleiche Sorgfalt wie beim Dauerbeitrag

Diese Regeln gelten übrigens branchenübergreifend – ein Fitnessstudio, das über Social Media Mitglieder gewinnt, muss bei gesundheitsbezogenen Aussagen genauso aufpassen wie eine Physiopraxis.

ℹ️  Hinweis

Kein Grund zur Angst vor Social Media. Das HWG verbietet keine Praxis-Reels – es verbietet nur Übertreibung und Irreführung. Sachliche, ehrliche Videos über deinen Praxisalltag, dein Team und deine Arbeitsweise sind völlig zulässig. Genau diese authentische Sichtbarkeit ist der Kern moderner Neukundengewinnung im Gesundheitswesen.

⚠️  Achtung

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Rechtsfragen hängen immer vom Einzelfall ab und die Rechtslage kann sich ändern. Im Zweifel lass deine Inhalte von einem Fachanwalt für Medizin- oder Wettbewerbsrecht oder deiner zuständigen Kammer prüfen.

Häufige Fragen

Max Schneider, Gründer von Schneider Studios

Max Schneider

Gründer · Schneider Studios

Hilft Physiopraxen, Fitnessstudios und Gesundheitsunternehmen, mit Recruiting- und Content-Systemen planbar Mitarbeiter und Kunden zu gewinnen.

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