Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert; für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Rechtsvorschriften und ihre Auslegung können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Beurteilung deiner konkreten Situation wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an die für dich zuständige Kammer.
Kurzantwort
Eine wirksame Einwilligung für Mitarbeiterfotos ist schriftlich, konkret und freiwillig. Sie nennt den Zweck, die genauen Kanäle, die Dauer und das Widerrufsrecht – und trägt Datum und Unterschrift. Unten findest du einen unverbindlichen Muster-Text zum Anpassen. Wichtig: Das ist eine Vorlage zur Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum brauche ich überhaupt eine Einwilligung für Mitarbeiterfotos?
Weil zwei Rechtsgebiete gleichzeitig greifen. Das Recht am eigenen Bild aus § 22 KUG erlaubt die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen nur mit Einwilligung des Abgebildeten (§ 22 KUG, gesetze-im-internet.de). Und ein erkennbares Gesicht ist ein personenbezogenes Datum – jede Veröffentlichung braucht deshalb zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO, bei Mitarbeiter-Content in der Regel die Einwilligung (Art. 6 DSGVO, dsgvo-gesetz.de).
Das gilt für das Teamfoto auf der Website genauso wie für den Instagram-Post oder die Stellenanzeige mit Gesicht. Ohne saubere Einwilligung riskierst du Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche – gerade beim Ausscheiden von Mitarbeitern ein häufiger Streitpunkt.
Eine gute Einwilligung ist keine Formalie, sondern deine Absicherung – je konkreter sie ist, desto belastbarer.
Was gehört in eine wirksame Einwilligung?
Eine pauschale „Ich bin mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden“-Zeile reicht nicht. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO muss die Einwilligung für bestimmte Zwecke erteilt werden – also konkret sein. Diese Bestandteile sollten enthalten sein:
- 1
Zweck klar benennen
Wofür werden die Fotos verwendet – Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Praxis- oder Studio-Marketing? Der Zweck muss so konkret sein, dass der Mitarbeiter versteht, worauf er sich einlässt.
- 2
Medien und Kanäle einzeln aufführen
Website und Karriereseite, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube, Print-Flyer, Stellenanzeigen, bezahlte Werbeanzeigen. „Social Media“ pauschal ist zu vage – nenn die Plattformen einzeln.
- 3
Dauer und Rücknahme regeln
Wie lange darf veröffentlicht werden? Was passiert nach einem Widerruf oder beim Ausscheiden? Halte fest, dass Bilder auf Wunsch aus aktiven Kanälen entfernt werden.
- 4
Widerrufsrecht ausweisen
Ein ausdrücklicher Hinweis, dass die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt die Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht ausdrücklich.
- 5
Freiwilligkeit betonen
Ein Satz, dass die Zustimmung freiwillig ist und eine Ablehnung keine arbeitsrechtlichen Nachteile hat. Das stärkt die Wirksamkeit im Arbeitsverhältnis.
- 6
Datum und Unterschrift
Ohne Unterschrift und Datum ist die Einwilligung im Streitfall kaum nachweisbar. Art. 7 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass du die Einwilligung belegen kannst.
Warum so ausführlich? Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen ausdrücklich die Schriftform (BAG, Urteil vom 11.12.2014 – 8 AZR 1010/13), und § 26 Abs. 2 BDSG schreibt Schrift- oder elektronische Form sowie die Aufklärung über das Widerrufsrecht vor (§ 26 BDSG). Wichtig laut BAG: Die Einwilligung sollte anlassbezogen und getrennt vom Arbeitsvertrag eingeholt werden – nicht pauschal vorab.
💡 Tipp
Nimm die Freiwilligkeit ernst. § 26 Abs. 2 BDSG stellt darauf ab, dass im Arbeitsverhältnis ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Kein Druck, echte Alternativen (z. B. Aufnahme nur von hinten oder gar nicht) und Zeit zum Überlegen machen die Einwilligung belastbarer.
Muster-Einwilligung für Mitarbeiterfotos
ℹ️ Hinweis
Unverbindliches Muster – keine Rechtsberatung. Der folgende Text ist eine Orientierungshilfe und muss an deine konkreten Zwecke, Kanäle und Abläufe angepasst werden. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Lass ihn im Zweifel von einem Fachanwalt oder deiner Kammer freigeben.
Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotoaufnahmen
zwischen [Name des Unternehmens / der Praxis, Anschrift] – nachfolgend „Arbeitgeber“ – und [Name des Mitarbeiters].
1. Gegenstand. Ich willige ein, dass der Arbeitgeber Fotoaufnahmen von mir anfertigt und für die unten genannten Zwecke und Kanäle verwendet.
2. Zweck. Die Aufnahmen dienen der [Mitarbeitergewinnung / dem Employer Branding / dem Marketing] des Arbeitgebers.
3. Kanäle. Die Veröffentlichung erfolgt auf: [ ] eigene Website/Karriereseite · [ ] Instagram · [ ] Facebook · [ ] LinkedIn · [ ] TikTok · [ ] YouTube · [ ] Stellenanzeigen/Jobportale · [ ] bezahlte Werbeanzeigen · [ ] Printmaterial. (Zutreffendes ankreuzen.)
4. Dauer. Die Einwilligung gilt bis auf Widerruf. Nach einem Widerruf werden die Aufnahmen aus den vom Arbeitgeber verantworteten aktiven Kanälen entfernt, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
5. Widerruf. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (formlos an [Kontakt]). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
6. Freiwilligkeit. Diese Einwilligung ist freiwillig. Eine Nichterteilung oder ein Widerruf hat keine nachteiligen Folgen für mein Arbeitsverhältnis.
7. Keine Vergütung. Für die Aufnahmen und deren Nutzung wird keine gesonderte Vergütung gezahlt. (Anpassen, falls abweichend.)
Ort, Datum: __________ Unterschrift Mitarbeiter: __________
Wie ein Foto- und Video-Dreh in der Praxis abläuft und was ihn wirklich überzeugend macht, zeigt unser Beitrag zum Recruiting-Video für Praxis und Studio.
Was passiert mit den Bildern, wenn jemand geht?
Ein häufiger Streitpunkt. Das BAG hat entschieden, dass eine einmal wirksam erteilte Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses erlischt – jedenfalls dann, wenn das Bild reinen Illustrationszwecken dient und keinen individuellen Personenbezug transportiert (BAG 8 AZR 1010/13). Wer widerrufen will, muss einen plausiblen Grund angeben.
Anders sieht es aus, wenn mit der Person oder Funktion des Ausgeschiedenen aktiv geworben wird – hier sind die Hürden für einen Widerruf niedriger. Und über Art. 7 Abs. 3 DSGVO ist eine Einwilligung ohnehin jederzeit widerrufbar (Art. 7 DSGVO). Praktischer Rat: Entfern Bilder ausgeschiedener Mitarbeiter auf Wunsch zeitnah aus aktiven Kampagnen. Das erspart Streit – unabhängig von der juristischen Detailabwägung.
⚠️ Achtung
Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Muster-Text ist unverbindlich und ersetzt keine individuelle Prüfung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lass deine Einwilligungsvorlage im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeits- oder Datenschutzrecht oder deiner zuständigen Kammer prüfen.
So setzt du Mitarbeiterfotos sicher und wirksam ein
Sauber gemachte Einwilligungen sind kein Bürokratie-Monster. Ein klares, schriftliches Dokument mit konkretem Zweck, benannten Kanälen und ehrlicher Freiwilligkeit deckt den Großteil des Risikos ab. Der Rest ist gute Kommunikation – niemand sollte sich überrumpelt fühlen. Wie du mit authentischen Bildern und Videos echte Bewerbungen gewinnst, zeigt unser Leitfaden zum Social Recruiting für Physiopraxen und die Übersicht zur Mitarbeitergewinnung.
